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Do. 2 Mai. 2024
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Neuer Gleichstellungsplan der Stadt Aachen tritt in Kraft

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner letzten Sitzung des Jahres 2023 den Gleichstellungsplan für die Jahre 2024 bis Ende 2028 verabschiedet. Damit tritt er zum Januar 2024 in Kraft.

Die aktuell erhobenen Daten geben Auskunft über die Geschlechterverteilung in der Stadtverwaltung Aachen und bieten damit die Grundlage für die Analyse einer geschlechtergerechten Personalpolitik. Dass und wo es noch Verbesserungsbedarf gibt, zeigt die Datenanalyse zum Stichtag 30. Juni 2023, die dem Gleichstellungsplan zugrunde liegt. Im Gesamtpersonalbestand ist ein sich leicht fortsetzender Trend feststellbar: Demnach lag zu diesem Zeitpunkt bei den Mitarbeitenden der Stadt Aachen der Frauenanteil bei insgesamt 56,4%. Bei der Vollzeitbeschäftigung liegen Männer jedoch mit 58% vorne und Frauen mit 85% bei der Teilzeitbeschäftigung. Einzelne Bereiche wie der Fachbereich Kinder, Jugend und Schule ist dabei am weiblichsten geprägt mit 86% und die Feuerwehr mit insgesamt 95,3% am männlichsten.

Führungspositionen

Die Daten zeigen bei der detaillierten Betrachtung der Führungsebenen ebenfalls einen Trend: Je höher die Führungsebene angesiedelt ist, desto eher sind Frauen in der Stadtverwaltung Aachen unterrepräsentiert. Ausnahme dieses Trends ist bekanntermaßen die erste Oberbürgermeisterin der Stadt Aachen. Seit 2020 wird die Stadtverwaltung erstmalig in der Geschichte von einer Frau geleitet. Dadurch wurde gleichzeitig auch der Verwaltungsvorstand paritätischer.

Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen befürwortet die Maßnahmen im Gleichstellungsplan: „Insbesondere die Förderung von Frauen in Führung liegt mir sehr am Herzen. Hier hat sich die Verwaltung gute und innovative Instrumente überlegt wie Führen in Teilzeit und die stärkere Vernetzung von Frauen, die an Führung interessiert sind.“

Die Überprüfung und Bewertung, welche unterschiedlichen Modelle schwerpunktmäßig für die Mitarbeitenden und die Organisation in Betracht kommen könnten, soll unter Beteiligung von verwaltungseigenen Expert*innen und der Personalvertretung erfolgen. Auch die finanziellen Aspekte eines standardisierten Ausbaus von „Führen in Teilzeit“ sollen dargestellt und erörtert werden. Die Erfahrungen von derzeit 15% der Führungskräfte in Teilzeit in der Stadtverwaltung Aachen zeigen, dass der eingeschlagene Weg richtig ist.

Nicht nur vorgeschriebenes Element

Gleichstellungsbeauftragte Sabine Bausch bewertet den Gleichstellungsplan nicht nur als vorgeschriebenes Instrument zur Steuerung. Sie sieht den Plan als Chance, ganze Bereiche genauer zu betrachten und Strukturen zu hinterfragen: „Ich freue mich, dass der aktuelle Gleichstellungsplan die Erfolge der Verwaltung in der Gleichstellung und damit Fortschritte zeigt. Er liefert uns aber auch eindeutige Hinweise für die Nachsteuerung von Maßnahmen. Insbesondere beim Thema Frauen- und Männerberufe sowie beim Thema Führung sind noch deutliche Potentiale erkennbar.“

Der Gleichstellungsplan ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Steuerungsinstrument der Personalplanung, um die gleichberechtigte Teilhabechance aller Geschlechter zu prüfen und Maßnahmen zu entwickeln. Er muss alle fünf Jahre neu aufgestellt werden.

Detailliert nachzulesen sind diese und weitere Maßnahmen im vollständigen Gleichstellungsplan unter: aachen.de/gleichstellung.

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