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Di. 10 Dez. 2024
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Neue Genehmigungen für Passantenstopper beantragen

Die gemäß den Bestimmungen der Aachener Sondernutzungsatzung erteilten Genehmigungen für Kundenstopper beziehungsweise Passantenstopper sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und können seit dem 1. Januar 2024 erneut als Jahresgenehmigung beantragt werden. Wer beabsichtigt auch im laufenden Jahr Kundenstopper im öffentlichen Raum aufzustellen, muss einen entsprechenden Antrag beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung einreichen. Die Kolleg*innen entscheiden insbesondere unter Berücksichtigung der in der Sondernutzungssatzung vorgesehenen Verbotszone über die Anträge.

Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus den städtischen Regelungen zur Sondernutzung im öffentlichen Raum und dient der Sicherstellung eines geordneten Stadtbildes sowie der Einhaltung der öffentlichen Ordnung.

Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Team für Sondernutzungen der Stadt Aachen gerne zur Verfügung. Diese können schriftlich an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, FB 32/230, 52058 Aachen, gestellt werden. Fragen werden aber auch per Mail an FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.deoder per Fax an 0241 432-33001 entgegengenommen und beantwortet.

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