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Jugendschöffenwahl 2023: Ehrenamtliche gesucht

Die Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 werden im Jahr 2023 gewählt. Die Stadt Düren sucht Engagierte, die als Jugendschöffinnen und Jugendschöffen beim Amtsgericht Düren und beim Landgericht Aachen tätig sein werden.

Jugendschöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren, die bei Amts- und Landgerichten in Verhandlungen gegen Jugendliche mitwirken. Sie sind dabei mit gleichem Recht und gleicher Stimme wie der Berufsrichter ausgestattet. Schöffe wird man, indem man sich um das Amt bewirbt oder vorgeschlagen wird. Das Ausüben mehrerer Schöffenämter ist nicht möglich. Die Anzahl der Schöffen ist so ausgelegt, dass jeder nicht an mehr als zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr zum Einsatz kommt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet Düren wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Jugendschöffen sollten durch ihre Berufs- und Lebenserfahrung ein entsprechendes Rechtsempfinden und Erfahrung im Umgang mit Jugendlichen mitbringen.

Interessenten für das Amt der Jugendschöffin beziehungsweise des Jugendschöffen können sich schriftlich bis zum 31. März 2023 bei der Stadt Düren – Jugendamt, City-Karree, Wilhelmstr. 34, 52349 Düren – bewerben.

Bewerbungen können auch direkt online auf der Internetseite der Stadt Düren, auf www.dueren.de, ausgefüllt werden. Bewerbungsformulare und Informationen gibt es außerdem online unter http://www.schoeffen-nrw.de/schoeffenwahl.html beziehungsweise www.schoeffenwahl.de.

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