Kreis Düren. Die Betreuungsbehörde im Amt für Generationen, Demografie, Inklusion und Sozialplanung des Kreises Düren informiert in einer kostenlosen Online-Veranstaltung über Vorsorgevollmachten und Betreuungs- sowie Patientenverfügungen.
Durch einen Unfall, eine Krankheit oder aus Altersgründen kann jede Person in die Situation kommen, keine oder nur noch teilweise Entscheidungen selbst treffen zu können. Wer kümmert sich in diesem Fall um die Interessen der Patientin oder des Patienten? Bei volljährigen Personen sieht das Rechtssystem derzeit keine automatische gesetzliche Vertretungsvollmacht durch nahe Angehörige vor – außer im Rahmen des zeitlich eingeschränkten Ehegattenvertretungsrechts.
Nur mit einer rechtzeitig erteilten Vollmacht kann eine gesetzliche Betreuung effektiv vermieden werden. In einer Betreuungsverfügung können alle Wünsche sowie Vorstellungen rund um das Thema Betreuung festgelegt werden. Durch die Patientenverfügung wird vorab bestimmt, welche Schritte im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit medizinisch unternommen werden sollen. Allerdings müssen bei der Vorsorge einige formale Besonderheiten beachtet werden.
Über sämtliche Vorsorgemöglichkeiten informieren Kerstin Lennartz und Stefan Schnee von der Betreuungsbehörde des Kreises Düren am Dienstag, 4. Juni, von 18.00 bis 19.30 Uhr online im Rahmen einer kostenlosen Videokonferenz. Da die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt ist, wird um eine Anmeldung gebeten. Diese ist bis Montag, 3. Juni, unter amt52@kreis-dueren.de oder 02421.22-1052901 möglich.