StädteRegion Aachen. Ab dem 01. Juni 2024 werden die beiden Förderprogramme der StädteRegion für regenerative Gebäudetechnik sowie Photovoltaik und Batteriespeicher geöffnet. Die Programme sind Teil der neuen Richtlinien, die der Städteregionstag zum Thema „Erneuerbare Energien“ einstimmig beschlossen hat. Fördermittel der StädteRegion gibt es wie bisher in den vier folgenden Bereichen: Steckerfertige Photovoltaikanlagen (Balkonkraftwerke), Photovoltaikanlagen und Speicher, Regenerative Gebäudetechnik sowie Dach- und Fassadenbegrünung. Die digitalen Antragsformulare werden zum Stichtag freigeschaltet. Diese und alle wichtigen Infos findet man unter: www.staedteregion-aachen.de/erneuerbare-energien
Grundsätzlich gilt, dass 2024 alle Anlagen förderfähig sind, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen wurden. Ausgeschlossen ist eine Doppelförderung: Wer also von einer anderen Kommune in der StädteRegion Fördermittel für den gleichen Zweck bekommt, ist nicht antragsberechtigt.
Seit dem 01. April 2024 können bei der StädteRegion Aachen bereits erste Anträge für die Stecker-Photovoltaik sowie die Dach- und Fassadenbegrünung gestellt werden. Das Antragsverfahren läuft seit diesem Jahr digital. Ein Antrag per Post ist nur noch in seltenen Fällen nach Rücksprache möglich. Ausnahme ist das Begrünungsprogramm. Hier findet man auf der Internetseite den Antrag, der weiterhin schriftlich gestellt wird.
Insgesamt stellt die StädteRegion wie im Vorjahr insgesamt 675.000 Euro aus ihrem Haushalt dafür zur Verfügung.
Infos zu den einzelnen Förderprogrammen:
Photovoltaikanlagen + Speicher:
Fördertopf 2024: 328.000 Euro (2023: 228.000 Euro)
Antrag möglich ab: 01.06.2024
- Die Fördersumme für eine PV-Anlage ab 4 kWp beträgt pro kWp pauschal 100 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1000 Euro.
- Die Fördersumme bei einem Batteriespeichersystem ab 4 kWh ist pauschal 1000 Euro.
- Es wird eine Bescheinigung des Fachunternehmens benötigt
Regenerative Gebäudetechnik:
Fördertopf 2024: 228.000 Euro (unverändert)
Antrag möglich ab: 01.06.2024
- Es gibt Fördermittel für den Umstieg von fossilen Heizungsanlagen auf:
- Wärmepumpen – Luft-Wasser
- Sole-Wasser (Geothermie)
- Pelletheizung
- Photovoltaik-Kombination
- Solarthermische Anlagen
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern
- Durchführung hydraulischer Abgleich /Heizlastberechnung
- Neu: Thermografie-Gutachten (zur Aufdeckung von Wärmeverlusten)
- Neu: Einbau zentraler Zu- und Abluftanlagen
- Kosten der Energieberatung durch die Verbraucherzentrale NRW
- Neu: Bonus, wenn die gleichzeitige Umsetzung einer weiteren Maßnahme durch einen Förderbescheid des BAFA nachgewiesen wird
- Auch hier wird eine Fachunternehmensbescheinigung benötigt.