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So. 28 Apr. 2024
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Schlittschuhlaufen auf Aachener Teichanlagen nicht erlaubt

Frostige Temperaturen, Sonnenschein und kaum Schnee: Auf den Seen, Teichen und Stauanlagen haben sich bereits erste Eisschichten gebildet. Doch auch wenn die Eisflächen zum Schlittschuhlaufen locken, ist das Betreten der Eisflächen ist sehr gefährlich und nicht erlaubt.

Auch nach mehreren, aufeinander folgenden klaren Nächten mit deutlichen Minusgraden sollten die Gefahren beim Eislaufen nicht unterschätzt werden. Gerade bei freien Gewässern besteht die Gefahr des Einbrechens. Nach Expertenmeinung gelten Eisschichten erst ab einer Mindestdicke von 15 Zentimeter als sicher. Bei fließendem Wasser sind es sogar mindestens 20 Zentimeter. An den Ein- und Ausflussstellen ist und bleibt die Eisdicke sehr dünn.

Besonders die eingezäunten Stauanlagen stellen eine große Gefahr dar. Steile Ufer und bei Niederschlägen schnell ändernde Wasserspiegel können zum Bruch der Eisflächen führen oder tückische Hohlräume unter den Eisflächen bilden.

Der Fachbereich Klima und Umwelt weist daher darauf hin, dass auf allen Wasserflächen in Aachens Parkanlagen und auf den eingezäunten Stauanlagen das Betreten der Eisflächen nicht gestattet ist.

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