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So. 5 Mai. 2024
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Neues vom Aachen-Pass

Der Aachen-Pass gilt ab sofort auch für Empfänger*innen von Wohngeld

Der Rat der Stadt Aachen hat in seiner November-Sitzung den Kreis der Menschen, die den Aachen-Pass erhalten können, erweitert. Demnach haben ab sofort auch Empfänger*innen von Wohngeld einen Anspruch auf den Pass.

Mit dem Aachen-Pass konnten bisher insbesondere Empfänger*innen von Bürgergeld, Grundsicherungsleistungen im Alter und behinderte Menschen Vergünstigungen bei der Benutzung städtischen Einrichtungen sowie beim Besuch städtischer Veranstaltungen nutzen. Der Pass ermöglicht unter anderem den kostenlosen Besuch der städtischen Museen, eine Ermäßigung der jährlichen Ausleihgebühr in der Stadtbibliothek sowie Vergünstigungen in den städtischen Schwimmhallen. Auch das Theater Aachen bietet für Aachen-Passberechtigte reduzierte Eintrittskarten an. Kurse der Volkshochschule können mit dem Aachen-Pass zu verringerten Kursgebühren besucht und selbst die jährliche Hundesteuer kann ermäßigt werden.

Der Aachen-Pass kann schriftlich, telefonisch unter der Nummer 0241 432-1299, persönlich beim Bürger*innenservice Aachen-Mitte, den Bezirksämtern sowie im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration beantragt werden. Ebenso ist über das Serviceportal der Stadt Aachen eine Online-Antragstellung möglich.

Infos zum Aachen-Pass gibt es im Internet unter www.aachen.de 

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