Der Aachener Wohnungsmarkt ist angespannt. Insbesondere mangelt es an bezahlbarem Wohnraum für ältere Menschen, Studierende und Familien. Der Rat der Stadt Aachen hat deshalb in seiner aktuellen Sitzung (13. März 2024) rückwirkend zum Januar 2024 die Richtlinie „Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten“ beschlossen. Auf Grundlage der Richtlinie, die aus dem Programm „mitgeDaCHt“ entstanden ist, können Wohnbaupotentiale in Bestandsgebäuden erschlossen und optimal nutzbar gemacht werden.
Gefördert wird dabei die fachliche Erstberatung zur Abtrennung beziehungsweise Umgestaltung von Wohnraum. Die Beratung kann dabei alle Gebäudeteile vom Dachgeschoss bis zum Keller umfassen. Auch Außenanlagen können mit in die Beratung einbezogen werden. Für eine Erstberatung beträgt die maximale Fördersumme 2.000 Euro. Für die weitere Ausarbeitung der Planungen kann bei Bauantragstellung und einer bestätigten Generierung einer zusätzlichen Wohneinheit eine pauschale Fördersumme von 2.000 Euro gewährt werden.
Die bisherigen Erfahrungen aus dem Programm zum Dachgeschossausbau haben deutlich gemacht, dass es nicht nur Interessierte für den Ausbau beziehungsweise die Erweiterung des Dachgeschosses gibt, sondern häufig Interesse an einer generellen Erweiterung und Veränderung des Wohnraums zur Schaffung von neuen Wohneinheiten besteht. Die Förderung sah bisher nur die Beratung für den Ausbau eines Dachgeschosses vor. Gerade der Ausbau des Dachgeschosses gestaltete sich jedoch mitunter aufgrund statischer Limitierungen im Dachstuhl als nicht umsetzbar. Um die Zielsetzung des Projektes, nämlich die Schaffung zusätzlicher Wohneinheiten effektiver zu unterstützen, wurde der Förderzweck im Sommer 2023 entsprechend erweitert und das „Sofortprogramm zur Generierung zusätzlicher Wohneinheiten“ initiiert. So können jetzt zum Beispiel auch Beratungsleistungen für die Schaffung von Einliegerwohnungen gefördert werden.
Die positive Wirkung der Erweiterung zeigt sich an den genutzten Förderungen. Von den insgesamt im Projekt zur Verfügung stehenden Geldern von 350.000 Euro (2021-2023), wurden bis Ende 2023 rund 47 Prozent (163.676 €) zur Unterstützung von Wohnraumerweiterungen verausgabt. Das Jahr 2023 verzeichnet mit 60.386 Euro die bisher größte abgerufene Fördersumme.
Seit dem Ratsbeschluss zur Erweiterung des Förderzwecks hat es ab September des vergangenen Jahres zahlreiche Anfragen interessierter Eigentümer*innen gegeben. Vielen davon wollten jedoch erst 2024 in die konkrete Planungsphase einsteigen und dann eine Förderung beantragen. In Folge dessen konnten in dem kurzen Zeitraum nach Ratsbeschluss 2023 die noch zur Verfügung stehenden Projektmittel für Vorhaben mit dem neuem Förderzweck nicht mehr effektiv eingesetzt werden. Entsprechend wurde jetzt rückwirkend die Richtlinie „Sofortprogramm zur Generierung von zusätzlichen Wohneinheiten“ beschlossen.
Weitere Infos gibt es im Internet unter www.aachen.de/mitgedacht