1.9 C
Aachen
Fr. 13 Dez. 2024
StartAachenKeine Einschränkung vorgesehen

Keine Einschränkung vorgesehen

Eurogress kann weiterhin in vollem Kapazitätsumfang genutzt werden

Das Aachener Veranstaltungszentrum Eurogress kann weiterhin in vollem Kapazitätsumfang genutzt werden. Es sind keine Einschränkungen bei der Bestuhlung und somit bei den Besucher*innenzahlen notwendig. Dies ist nach Hinzuziehung der städtischen Bauaufsicht und intensiver Prüfung der Rechts- und Genehmigungslage bei einem Treffen mit der Eurogress-Geschäftsführung einvernehmlich festgestellt worden. Zuvor war es durch anderslautende Mitteilungen – auch öffentlich – zu Irritationen gekommen. Das Eurogress bedauert, dass insbesondere bereits angeschriebene Vereine, die Veranstaltungen im Eurogress planen, hierdurch verunsichert worden sind. Die Vereine werden zeitnah erneut angeschrieben und über die Sachlage informiert.

Die Stadt Aachen betont: Die Sicherheit der Besucher*innen von Veranstaltungen im Aachener Eurogress ist und war zu jeder Zeit gewährleistet. Eine Genehmigungslage wie für das Eurogress hat grundsätzlich rechtlich Bestand, solange sich am bestehenden Sachverhalt nichts ändert. Dies ist beim Aachener Veranstaltungszentrum eindeutig der Fall. Das Eurogress wird – wie andere Versammlungsstätten auch – turnusmäßig Sicherheitsprüfungen und anlassbezogenen technischen Abnahmen unterzogen. Hierbei hat die Bauaufsicht festgestellt, dass das Eurogress zu jeder Zeit seiner Betreiberpflicht vorbildlich nachkommt. Darüber hinaus wurde das Eurogress im Lauf der Jahre technisch aufgerüstet. In diesem Zusammenhang haben stets Prüfungen und Abnahmen stattgefunden. Gutachten und aufwändige Vor-Ort-Tests belegen: Entfluchtungskonzepte, die im Notfall zur Anwendung kämen, sowie der Einsatz und die sichere Wirkung der modernen Entrauchungsanlage greifen.

Das Eurogress hat es sich zur Aufgabe gemacht, den Gebäudekomplex regelmäßig zu prüfen und hat im Zuge dessen den Bau anhand der Kriterien der aktuellen Sonderbauverordnung aus dem Jahr 2019 bewerten lassen. Diese Version der Verordnung gilt als Rechtsgrundlage jedoch ausschließlich für Gebäude, die von 2019 an oder später errichtet worden sind – und somit nicht für das Eurogress, das 1977 erbaut worden ist.

Die Bauaufsicht stellt klar: Für das Eurogress galt und gilt weiterhin der Bestandsschutz. Das Eurogress befindet sich aus Sicht der städtischen Bauaufsicht in einem tadellosen Zustand.

Das bedeutet: Die Maximalkapazität bei „Stehplatzkonzerten“ im Eurogress bleibt unverändert im größten Saal weiterhin bei insgesamt 1800 Besucher*innen (davon befinden sich 334 Sitzplätze auf der Empore sowie 1466 Plätze im Parkett). Bei Karnevalsveranstaltungen bleibt auch zukünftig die Maximalkapazität in Abhängigkeit der Bühnengröße sowie der von dem jeweiligen Karnevalsverein gewünschten Form der Bestuhlung bei bis zu 1.394 Plätzen.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Weitere Beiträge

Weihnachtsmarkt in Richterich

Gute Nachrichten für Vereine

Immer der richtige Rahmen

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner