1 C
Aachen
Sa. 23 Nov. 2024
StartAachenDie Verträge für die nächsten fünf Jahre sind unterzeichnet

Die Verträge für die nächsten fünf Jahre sind unterzeichnet

StädteRegion Aachen beauftragt den bodengebundenen Rettungsdienst

Im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung wurden jetzt der DRK Rettungsdienst Städteregion Aachen gGmbH und dem Malteser Hilfsdienst e.V. (MHD) mit dem bodengebundenen Rettungsdienst beauftragt. Kreisdirektorin Birgit Nolte und Vertreter der beiden Partner haben die Verträge für den Zeitraum vom 1. Oktober 2023 bis zum 1. Januar 2029 im Haus der StädteRegion Aachen unterzeichnet. „Für uns ist es von elementarer Bedeutung, dass wir für die Bürgerinnen und Bürger einen sehr gut funktionierenden Rettungsdienst haben“, betont die zuständige Dezernentin und Kreisdirektorin und fügt hinzu: „Deshalb freut es mich besonders, auch in den kommenden fünf Jahren bewährte und kompetente Partner an unserer Seite zu wissen.“ Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden die Bereiche „Nord und Mitte“ an die DRK gGmbH vergeben, wobei Teile der Leistungen durch die kooperierende Organisationen Johanniter-Unfall-Hilfe und MHD als Nachunternehmer erbracht werden. Der Bereich „Süd“ (Monschau, Roetgen, Simmerath) wurde an den MHD vergeben.

Die StädteRegion Aachen ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Bevölkerung bedarfsgerecht und flächendeckend mit Leistungen der Notfallrettung zu versorgen. Dazu gehören die Versorgung im Rettungsdienst und Krankentransporte sowie die Durchführung von Interhospitaltransporten. Es geht aber nicht allein um die vielfältigen alltäglichen Einsätze. Im Ernstfall – zum Beispiel, wenn ein Bus verunglückt – muss auch eine größere Anzahl von Verletzten oder Kranken versorgt werden können. Dazu ist Personal ebenso erforderlich wie Fahrzeuge und Material – und das für 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche. Die Anbieter hat die StädteRegion in einem sehr komplexen europaweiten Vergabeverfahren nach Qualität und Wirtschaftlichkeit ausgewählt.

Grundlage für die Verträge ist der seit dem 01.07.2022 geltende Rettungsdienstbedarfsplan. Dieser definiert unter anderem die Anzahl und Standorte der Rettungswachen sowie die Menge der erforderlichen Rettungswagen, Krankentransportwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge. Aber auch Qualitätsanforderungen werden hier gesetzt.

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

Weitere Beiträge

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner