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Vollmachten, Vorsorgevollmachten und Patientenverfügung

Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen lädt am 27. Januar zu Infoveranstaltung ein

StädteRegion Aachen. „Welche rechtliche Form ist geeignet, um für den Fall der Fälle Vorsorge zu treffen? Worin unterscheidet sich die Vorsorgevollmacht von der Betreuungsverfügung und der Patientenverfügung? Welche Vor- und Nachteile haben die einzelnen rechtlichen Konstruktionen? Welche Kosten fallen an und wer muss sie tragen?“ Die Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es am Dienstag, den 27. Januar 2026, bei einer kostenlosen Infoveranstaltung zu den Themen Vollmachten, Vorsorgevollmachten, Betreuungs- sowie Patientenverfügungen. Die Betreuungsbehörde der StädteRegion Aachen lädt in Kooperation mit dem Betreuungsverein der StädteRegion Aachen um 17:00 Uhr in den Mediensaal (Zollernstraße 10, 52070 Aachen) ein.

„Durch die rechtzeitige Erstellung einer Vollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung kann ein hohes Maß an Selbstbestimmung sichergestellt werden. Hierdurch kann in der Regel auch eine rechtliche Betreuung vermieden werden“, so Christoph Fritz von der städteregionalen Betreuungsbehörde. Für die praktische Umsetzung werden bei der Veranstaltung Musterformulare bereitgestellt.

Darüber hinaus besteht Gelegenheit für individuelle Fragen. Einlass in den Mediensaal ist ab 16:00 Uhr. Die Zahl der Sitzplätze ist auf 80 begrenzt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Für weitere Auskünfte zu dem Fragenkomplex steht Christoph Fritz der städteregionalen Betreuungsbehörde telefonisch unter 0241-51985026 zur Verfügung. Weitere Informationen können online unter: www.staedteregion-aachen.de/vorsorge abgerufen werden.

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