Im Herbst 2023 werden Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Diese ehrenamtlichen Richterinnen und Richter leisten einen wichtigen Beitrag für die Rechtsprechung in Deutschland. In Strafverhandlungen wirken sie aktiv am Urteilsspruch mit. Für die Wahl stellen Städte und Gemeinden Vorschlagslisten auf. Für die Jugendschöffen übernehmen das die Jugendämter. Das Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen ruft Menschen aus den Städten Baesweiler und Monschau sowie aus den Gemeinden Roetgen und Simmerath auf, sich für die Wahl als Jugendschöffin und -schöffe zu bewerben.
Gesucht werden dafür Menschen zwischen 25 und 69 Jahren, die an den Amtsgerichten Monschau oder Aachen oder am Landgericht Aachen die verantwortungsvolle Aufgabe des ehrenamtlichen Richteramtes wahrnehmen möchten. Man muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben und die deutsche Sprache beherrschen. Juristische Kenntnisse sind dafür nicht erforderlich. Wichtig sind Menschenkenntnis und soziale Kompetenz. Ehrenamtliche Richter müssen verfassungstreu sein, vorurteilsfrei Entscheidungen treffen und bereit sein, verantwortungsbewusst in das Leben anderer Menschen einzugreifen. Wer Jugendschöffin oder -schöffe werden möchte, sollte Erfahrungen in der Jugenderziehung mitbringen. Das können ehrenamtliche oder berufliche Qualifikationen sein.
Ehrenamtliche Richterinnen und Richter werden für ihre Arbeit nicht bezahlt. Allerdings erhalten sie eine Entschädigung für Fahrtkosten, versäumte Zeit und andere Aufwendungen. Wer Interesse hat, sendet die Bewerbung an die Kommune, in der der ständige Wohnsitz ist. Das Bewerbungsformular ist unter www.schoeffenwahl.de zu finden. Viele Informationen zur Schöffenwahl 2023 bietet außerdem die Webseite www.schoeffenwahl2023.de. Fragen beantwortet Jenna Simon (0241/5198-5158, jenna.simon@staedteregion-aachen.de) vom Amt für Kinder, Jugend und Familie der StädteRegion Aachen.