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Fr.. 29 Aug.. 2025
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IHK Aachen fordert wirtschaftsfreundliche Steuerpolitik

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Aachen spricht sich entschieden gegen gesplittete Hebesätze bei der Grundsteuer B aus, wie sie bereits von einigen Kommunen in der Region eingeführt wurden. Die IHK Aachen fordert nachdrücklich dazu auf, darauf zu verzichten, um Wettbewerbsnachteile für Unternehmen und Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Sieben der 46 Kommunen im IHK-Bezirk in der Städteregion Aachen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen und Heinsberg haben in diesem Jahr differenzierte Hebesätze eingeführt. Dabei werden Grundstücke mit Wohnbebauungen anders besteuert als Grundstücke mit Nichtwohngebäuden.

„Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden“, kritisiert Michael F. Bayer, Hauptgeschäftsführer der IHK Aachen. „Mit zweierlei Hebesätzen wird aus der Grundsteuer eine zusätzliche Unternehmenssteuer und verstärkt die Standortnachteile für die hiesige Wirtschaft.“

Als Stimme ihrer rund 85.000 Mitgliedsunternehmen unterstreicht die IHK Aachen, dass die Höhe der Steuerbelastung ein wichtiger Faktor im Standortwettbewerb ist. Sie ist entscheidend für die Ansiedlung von Unternehmen, die Entscheidung für Investitionen und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Schon im Jahr 2024 lag der durchschnittlich gewogene Hebesatz der Grundsteuer B in Nordrhein-Westfalen mit 632 Prozent deutlich über dem Bundesdurchschnitt mit 568 Prozent. Nach der Einführung differenzierter Hebesätze für die Grundsteuer B sind die Hebesätze in NRW in diesem Jahr nochmals deutlich angestiegen. Mit diesem erneuten Anstieg setzt sich NRW bundesweit an die Spitze – kein anderes Bundesland erhebt vergleichbar hohe Hebesätze.

„Diese Form der Sonderbesteuerung zementiert und verstärkt aus IHK-Sicht den steuerlichen Standortnachteil, den die heimische Wirtschaft im Hochsteuerland NRW sowieso schon hat. Haushaltsdefizite der Kommunen sollten nicht über hohe Hebesätze der Grundsteuer B an die Unternehmen verlagert werden“, macht Bayer deutlich.

Die Grundsteuer B zeigt zur Jahresmitte 2025 in NRW extreme Unterschiede – von 499 Prozent in Wassenberg bis zu 1.602 Prozent in Monschau. Trotz der Hebesätze über 1.500 Punkten fehlt Klarheit darüber, welche steuerlichen Belastungswirkungen im konkreten Fall tatsächlich anfallen, da sich die Grundsteuermessbeträge grundlegend geändert haben. Damit geht die Transparenz bei der steuerlichen Belastung verloren – ein entscheidendes Ansiedlungs- und Standortargument für viele Unternehmen im internationalen Wettbewerb. Angesichts der besonderen Lage der Region im Dreiländereck mit Belgien und den Niederlanden drohen dadurch zusätzliche Wettbewerbsnachteile im Standortvergleich.

Die IHK Aachen weist zudem auf erhebliche Rechtsunsicherheiten bei differenzierten Hebesätzen hin. So gilt bei Grundstücken mit gemischter Nutzung – etwa Wohn- und Geschäftshäusern – in den meisten Fällen der höhere Hebesatz, selbst wenn das Grundstück überwiegend Wohnzwecken dient. Das betrifft vor allem innerstädtische Gebäude, die im Erdgeschoss gewerblich und in den oberen Stockwerken zu Wohnzwecken genutzt werden. Zusätzlich bleibt offen, ob und wie eine verfassungskonforme Umsetzung dieser Differenzierung möglich ist. „Im schlimmsten Fall drohen den Kommunen Steuerausfälle. Daher sollte auch im Interesse der finanziellen Planungssicherheit auf differenzierte Hebesätze verzichtet werden“, appelliert Bayer an die Kommunen. „Eine transparente, wachstumsfreundliche Steuerpolitik bleibt entscheidend für die wirtschaftliche Zukunft des Standorts Nordrhein-Westfalen.“

Die IHKs in NRW haben ein Positionspapier zur Kommunalfinanzierung veröffentlicht. Es kann kostenfrei auf der Website von IHK NRW heruntergeladen werden.

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