StädteRegion Aachen. Die StädteRegion Aachen fördert kleine, kreative und nachhaltige Ideen und Angebote, die dazu beitragen, Einsamkeit und sozialer Isolation älterer Menschen in der StädteRegion entgegenzuwirken. Die neue „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen für Vorhaben gegen Einsamkeit im Alter“ ist jetzt einstimmig im Städteregionsausschuss beschlossen worden. Die Umsetzung der eingereichten Projekte wird mit bis zu 2.000 Euro unterstützt. Die Förderquote ist abhängig von der Größe des Projektes und beträgt zwischen 80 und 95 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.
Studien zeigen, dass soziale Isolation im Alter das Risiko für Depressionen, Demenz, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und sogar eine verkürzte Lebenserwartung deutlich erhöht. „Viele ältere Menschen verlieren im Laufe der Zeit ihr soziales Umfeld, etwa durch den Tod von Angehörigen, den Wegfall des Berufslebens oder durch eingeschränkte Mobilität. Projekte gegen Einsamkeit schaffen Räume für Begegnung, fördern den Austausch und helfen, neue Kontakte zu knüpfen, das unterstützen wir sehr gerne“, so Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier.
Mit der neuen Förderrichtlinie werden Projekte und Aktionen wie Alltagsunterstützung, Begegnungsorte und Netzwerke, Angebote aus den Bereichen Freizeit, Kultur und Bildung gefördert. Darüber hinaus sind auch Angebote zur Gesundheitsförderung und Prävention, zur Mobilität im Alter oder zur Digitalisierung förderfähig. Voraussetzung ist, dass das Projekt gemeinnützig ist, in der StädteRegion Aachen umgesetzt wird und keine eigenen Gewinne erzielt.
Förderfähig sind zum Beispiel:
- Spaziergangs- oder Spielegruppen für Ältere,
- Begegnungsangebote für Ältere (Erzählcafés, Nachbarschafts- oder Generationentreffs),
- Angebote zum Auf- und Ausbau digitaler Kompetenzen Älterer (Handyführerschein),
- Mobile Fahrdienste,
- Patensysteme zwischen Pflege- und Bildungseinrichtungen,
- Infoveranstaltungen für Ältere, u. v. m.
In diesem Jahr wird die neue Förderung in Form eines Ideenwettbewerbs umgesetzt, um die Hürden zur Antragsstellung gering zu halten und neue Ideen schnell zur Umsetzung zu bringen.
Die Antragsfrist endet am 03. August. Die eingereichten Projektideen sind innerhalb von sechs bis acht Monaten (spätestens bis zu 31.03.2026) nach Prämierung vollständig zu realisieren. „Viele Projekte werden ehrenamtlich getragen. Mit dem Wettbewerb wollen wir engagierte Bürgerinnen und Bürgern in der Umsetzung ihrer guten Ideen unterstützen und ihnen den Zugang zu Fördermitteln erleichtern“, erklärt Sinja Mund vom Amt für Inklusion und Sozialplanung der StädteRegion Aachen. Zu den förderfähigen Gesamtausgaben zählen unter anderem projektbezogene Ausgaben wie Anschaffungen, Honorare oder Öffentlichkeitsarbeit. Nicht gefördert werden können laufende Betriebs- und Personalkosten, größere Bau- und Umbaumaßnahmen, sowie alkoholische Getränke.
„Einsamkeit im Alter ist nicht nur ein individuelles Schicksal – sie ist auch eine gesellschaftliche Herausforderung mit weitreichenden Folgen. Das wird in Zukunft ein immer größer werdendes Thema mit Blick auf den demografischen Wandel. Mit der neuen Förderrichtlinie sorgen wir dafür, dass mehr älteren Menschen am gesellschaftlichen Leben in den Kommunen teilhaben können“, sagt Dr. Michael Ziemons, Sozialdezernent der StädteRegion Aachen. Anträge stellen können Bürgerinnen und Bürger, lokale Initiativen und Organisationen, soziale Einrichtungen, Vereine, Verbände der freien Wohlfahrtspflege und deren Mitgliedsorganisationen, städteregionsangehörige Kommunen sowie Unternehmen, die ohne Eigennutz tätig sind.
Interessierte sind zur digitalen Informationsveranstaltung am 09. Juli von 16:00 bis 18:00 Uhr eingeladen. Die Zugangsdaten werden nach einer Anmeldung unter Amt58@staedteregion-aachen.de versendet.
Das Antragsformular für die Teilnahme am Ideenwettbewerb sowie weitere Informationen zum Wettbewerb findet man unter:
www.staedteregion-aachen.de/ideenwettbewerb2025. Das Formular ist bis zum 3. August 2025 einzureichen per E-Mail an
Amt58@staedteregion-aachen.de oder per Post an:
StädteRegion Aachen
A 58 – Amt für Inklusion und Sozialplanung
z. Hd. Frau Mund
Zollernstr. 10
52070 Aachen.
Alle eingereichten Ideen werden geprüft und von einer Jury aus Vertreterinnen und Vertretern der Verwaltung und Politik bis Ende August 2025 bewertet. Eine mögliche Zusage gibt es im Anschluss per Post.
Hintergrund:
Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 27.03.2025 die Aufhebung der Richtlinien zur Förderung von Freizeitmaßnahmen für Senioren beschlossen und die Verwaltung beauftragt, Richtlinien zur Verwendung der freiwerdenden Mittel für Vorhaben zur Vermeidung sozialer Isolation und Einsamkeit im Alter zu erarbeiten. Ziel der vom Städteregionsausschuss beschlossenen Neuausrichtung ist es, älteren Menschen den Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe zu ermöglichen, indem Angebote und Orte geschaffen werden, die sozialer Isolation und Vereinsamung vorbeugen bzw. dieser aktiv begegnen. Die Förderung soll sich über alle städteregionalen Kommunen erstrecken. Die geförderten Aktivitäten sollen sich nach den jeweiligen Bedarfen der vor Ort lebenden älteren Bevölkerung richten.