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	<title>Genehmigung Archive - Euregio Aktuell</title>
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	<description>Aktuelle Nachrichten aus der Euregio Aachen</description>
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	<title>Genehmigung Archive - Euregio Aktuell</title>
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		<title>Haushalt der StädteRegion genehmigt</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 28 Jun 2025 11:36:55 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aachen]]></category>
		<category><![CDATA[Bezirksregierung Köln]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Haushalt]]></category>
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		<category><![CDATA[Städteregion Aachen]]></category>
		<category><![CDATA[Wirtschaftspolitik]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>StädteRegion Aachen. Der Haushaltsplan der StädteRegion Aachen für das laufende Jahr 2025 ist jetzt von der Bezirksregierung Köln genehmigt worden. Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk hat die Genehmigungsverfügung heute an Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier überreicht. Damit können nun auch nicht gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben – beispielsweise die freiwilligen Zuschüsse an Vereine – getätigt werden. Die seit vielen [&#8230;]</p>
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<p><strong>StädteRegion Aachen.</strong> Der Haushaltsplan der StädteRegion Aachen für das laufende Jahr 2025 ist jetzt von der Bezirksregierung Köln genehmigt worden. Regierungspräsident Dr. Thomas Wilk hat die Genehmigungsverfügung heute an Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier überreicht. Damit können nun auch nicht gesetzlich vorgeschriebenen Ausgaben – beispielsweise die freiwilligen Zuschüsse an Vereine – getätigt werden. Die seit vielen Jahren bestehende Mehrheit von CDU und Grünen hatte das fast eine Milliarde schwere Zahlenwerk im April mehrheitlich beschlossen. Einnahmen von 963 Millionen Euro stehen Ausgaben von 997 Millionen Euro gegenüber. Das Defizit von 34 Millionen Euro wird zum einen durch einen so genannten „globalen Minderaufwand“ von zwei Prozent um rund 20 Millionen reduziert. Die verbleibenden 14 Millionen Euro werden letztlich durch die Entnahme aus der Rücklage der StädteRegion ausgeglichen.</p>



<p>Es gab eine einzige Auflage aus Köln zu dem insgesamt 1.264 Seiten umfassenden Zahlenwerk: Die Prüfung hat ergeben, dass die vergünstigte Abgabe des Jobtickets an die Beamtinnen und Beamte (anders als bei den Tarifbeschäftigten) rechtlich nicht zulässig ist. Die Genehmigung erfolgte im Übrigen ohne weitere Auflagen oder Bedingungen.</p>



<p>Das, so der Städteregionsrat, sei ein gutes Signal und unterstreiche die solide Finanzplanung der StädteRegion in alles andere als leichten Zeiten. So führt Grüttemeier höhere Sozialausgaben, Tarif- und Zinserhöhungen, inflationsbedingten Kostensteigerungen, aber auch die gestiegene Landschaftsverbandsumlage als Kostentreiber an. „Die beiden Maßnahmen des globalen Minderaufwands und der Rücklagenentnahme sind die letzten Stellschrauben, die wir als StädteRegion noch haben, um unsere Städte und Gemeinden weniger zu belasten. Die Ausgleichsrücklage werden wir bis 2028 komplett aufbrauchen. Der globale Minderaufwand bedeutet konkret, dass wir jeden Euro zweimal umdrehen und neben besonderer Ausgabendisziplin auch ein noch engmaschigeres Controlling nutzen“, so Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier.</p>



<p>Der Haushalt weist dennoch laut dem Kämmerer, Thomas Claßen, für die kommenden Jahre hohe Risiken auf: „Schwierige finanzielle Zeiten liegen nicht mehr vor uns, sie sind bereits angebrochen. Wenn Bund und Land nicht gegensteuern, rutschen erkennbar viele Kommunen in die Haushaltssicherung ab.“ Genau hier sieht Dr. Grüttemeier positive Signale aus Berlin: „Aus kommunaler Sicht ist das Sondervermögen für die Infrastruktur elementar wichtig. Bei den geplanten Investitionen muss nun aber auch das Geld unbürokratisch und schnell vor Ort ankommen. Dennoch braucht es nach w</p>
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		<title>Gute Grundlage für anstehende Aufgaben</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Mar 2024 07:15:33 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Düren]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kämmerei]]></category>
		<category><![CDATA[Kommunales]]></category>
		<category><![CDATA[Kreis Düren]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kreis Düren. Der vom Kreistag beschlossene Doppelhaushalt des Kreises Düren ist durch die Bezirksregierung Köln für die Jahre 2024 und 2025 genehmigt worden. Es gibt weder Auflagen noch andere Bedingungen. &#8222;Mit diesem Ergebnis sind wir hoch zufrieden. Die zeitige Genehmigung gibt uns nun Planungssicherheit und die finanzielle Basis für unsere vielfältige Arbeit&#8220;, sagte Landrat Wolfgang [&#8230;]</p>
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<p><strong>Kreis Düren. Der vom Kreistag beschlossene Doppelhaushalt des Kreises Düren ist durch die Bezirksregierung Köln für die Jahre 2024 und 2025 genehmigt worden. Es gibt weder Auflagen noch andere Bedingungen.</strong></p>



<p>&#8222;Mit diesem Ergebnis sind wir hoch zufrieden. Die zeitige Genehmigung gibt uns nun Planungssicherheit und die finanzielle Basis für unsere vielfältige Arbeit&#8220;, sagte Landrat Wolfgang Spelthahn und dankte mit Kreis-Kämmerer Dirk Hürtgen der Kölner Bezirksregierung für die schnelle Bearbeitung. Daniel Lüngen und Karen Billing (beide Bezirksregierung) sprachen wie Landrat und Kämmerer von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit und einem guten Miteinander.</p>



<p>Der Doppelhaushalt gibt dem Kreis Düren nun eine gute Grundlage für die anstehenden Aufgaben. Für 2024 liegt das Volumen des Kreis Dürener Haushalts bei circa 770 Millionen Euro, für 2025 bei knapp 800 Millionen.&nbsp; Grundsätzlich bestreitet der Kreis so genannte verpflichtenden Ausgaben wie zum Beispiel Personal-, Sozial- oder Sachkosten, die überwiegend gesetzlich vorgegeben sind. Dazu kommen, zu einem erheblich geringeren Teil, Freiwillige Leistungen, die ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern des Kreises Düren zugute kommen, zum Beispiel für Drogen-, Schuldner- und sonstige Beratungsstellen.</p>



<p>Verallgemeinernd investiert der Kreis in viele Bereiche des alltäglichen Lebens wie Kitas, Klimaschutz, Familie, Jugend, Bildung, Digitalisierung, Soziales, Arbeit, Wirtschaftsförderung, Kultur, Sport und Tourismus.</p>
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		<title>Neue Genehmigungen für Passantenstopper beantragen</title>
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		<dc:creator><![CDATA[admin]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 02 Jan 2024 09:58:58 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Aachen]]></category>
		<category><![CDATA[Beantragung]]></category>
		<category><![CDATA[Einzelhandel]]></category>
		<category><![CDATA[Genehmigung]]></category>
		<category><![CDATA[Kundestopper]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Die gemäß den Bestimmungen der Aachener Sondernutzungsatzung erteilten Genehmigungen für Kundenstopper beziehungsweise Passantenstopper sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und können seit dem 1. Januar 2024 erneut als Jahresgenehmigung beantragt werden. Wer beabsichtigt auch im laufenden Jahr Kundenstopper im öffentlichen Raum aufzustellen, muss einen entsprechenden Antrag beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung einreichen. Die Kolleg*innen entscheiden [&#8230;]</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://euregio-aktuell.eu/aachen/neue-genehmigungen-fuer-passantenstopper-beantragen/">Neue Genehmigungen für Passantenstopper beantragen</a> erschien zuerst auf <a href="https://euregio-aktuell.eu">Euregio Aktuell</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p>Die gemäß den Bestimmungen der Aachener Sondernutzungsatzung erteilten Genehmigungen für Kundenstopper beziehungsweise Passantenstopper sind zum 31. Dezember 2023 ausgelaufen und können seit dem 1. Januar 2024 erneut als Jahresgenehmigung beantragt werden. Wer beabsichtigt auch im laufenden Jahr Kundenstopper im öffentlichen Raum aufzustellen, muss einen entsprechenden Antrag beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung einreichen. Die Kolleg*innen entscheiden insbesondere unter Berücksichtigung der in der Sondernutzungssatzung vorgesehenen Verbotszone über die Anträge.</p>



<p>Die Genehmigungspflicht ergibt sich aus den städtischen Regelungen zur Sondernutzung im öffentlichen Raum und dient der Sicherstellung eines geordneten Stadtbildes sowie der Einhaltung der öffentlichen Ordnung.</p>



<p>Für Rückfragen und weitere Informationen steht das Team für Sondernutzungen der Stadt Aachen gerne zur Verfügung. Diese können schriftlich an den Fachbereich Sicherheit und Ordnung, FB 32/230, 52058 Aachen, gestellt werden. Fragen werden aber auch per Mail an <a href="mailto:FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de">FB32-230Sondernutzung@mail.aachen.de</a>oder per Fax an 0241 432-33001 entgegengenommen und beantwortet.</p>
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