Am 01. April beginnt das Jagdjahr
StädteRegion Aachen. Ist mein Jagdschein noch gültig? Diese Frage sollten alle Jägerinnen und Jäger in der StädteRegion Aachen kurzfristig klären, denn das neue Jagdjahr beginnt am 1. April. Wer den Jagdschein verlängern muss, kann sich an die untere Jagdbehörde der StädteRegion Aachen wenden.
Benötigt werden der ausgefüllte und unterschriebene Verlängerungsantrag, eine Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift), die Versicherungsbestätigung für den beantragten Zeitraum und der Jagdschein selbst. Wenn kein freies Verlängerungsfeld im Jagdschein mehr vorhanden ist, muss zusätzlich bitte ein Passfoto für den neuen Jagdschein eingereicht werden. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der Dauer der Verlängerung: ein Jahr kostet 35 Euro, zwei Jahre kosten 50 Euro, für drei Jahre werden 65 Euro fällig.
Wegen der Pandemie bittet die Jagdbehörde darum, von einer persönlichen Vorsprache abzusehen. Die Formulare (Antrag und SEPA-Lastschrift) sind im Internet unter
www.staedteregion-aachen.de/jagdschein zu finden. Die Unterlagen können per Post an folgende Adresse gesandt werden: StädteRegion Aachen, Untere Jagdbehörde, 52090 Aachen.
Es ist auch möglich, sie an der Information im Foyer des Hauses der StädteRegion Aachen in der Zollernstraße 10 abzugeben und auf Wunsch auch wieder abzuholen. Ansonsten wird der verlängerte Jagdschein per Post zugestellt. Wer Fragen hat, kann sich telefonisch an Petra Gronowski (Tel. 0241/5198-2585) oder Lynn Kinkartz (Tel. 0241/5198-2238) von der Jagdbehörde wenden.